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Cookie-Hinweise

Für den Datenschutz nicht relevant sind somit technisch notwendige Cookies, die keine Wiedererkennung eines Website-Besuchers ermöglichen.

Bei der Verwendung von Cookies, die einen Nutzer beispielsweise als „unique user“ identifizieren, ist hingegen der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet.
Die Verwendung derartiger Cookies erfordert daher einen Erlaubnistatbestand des Art. 6 DSGVO.

DSK 1):
Es bedarf einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen, und bei der Erstellung von Nutzerprofilen.

⇒ Einwilligungslösung implementieren

Informierte Einwilligung

1)
Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder